Verhaltens- und Spielregeln
für künstlerische Dienstleistungen im Stadtgebiet Fürth
Stand: aktualisiert am 21.03.2022
Grundsätzlich wollen wir – die teilnehmenden Künstler – mit dieser Aktion Freude verbreiten. Deshalb werden wir, sollten sich Nachbarn gestört fühlen oder Zuschauer die aktuellen Sicherheits- / Abstandsregeln nicht einhalten, unsere Aufführung abbrechen.
Behördliche Regeln:
Unter den nachfolgenden Bedingungen und Auflagen wird hiermit eine stets widerrufliche Genehmigung für künstlerische Dienstleistungen „vor Fenstern“ und Veranstaltungen (nach der 15. BaIfSMV) erteilt:
- Die aktuellen infektionsschutzrechtlichen Anforderungen, insbes. die 15. BayIfSMV, sowie das „Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen“ sind zwingend zu beachten.
- Es werden nur vorher explizit gebuchte Auftritte durchgeführt. Auftritte „auf Zuruf“ sind nicht möglich.
- Die hier genannten Spielregeln gelten für das Angebot der Künstler, das sich an Auftraggeber (Privatpersonen) im Stadtgebiet Fürth richtet. Für Institutionen (Altenheime, Krankenhäuser, Schulen) gelten die Hygienekonzepte der Einrichtungen.
- Wir spielen auf Privatgrundstücken vor / hinter dem Gebäude der Person/Einrichtung, die uns gebucht hat, z.B. im Innen- oder Hinterhof, Vorgarten, ggf. auch auf Veranstaltungen indoor. Die Auftritte finden nach Möglichkeit im Freien statt. Für indoor Auftritte sind von den Künstlern die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere bzgl. „3G“, „3G+“ oder „2G“.
- Die Künstler halten Abstand von mindestens 2 m zu anderen Menschen und tragen wo vorgeschrieben eine FFP2 Maske. Innerhalb eines Künstlerensembles ist ein Unterschreiten des Mindestabstandes bei Ensembles bis zu 10 Künstlern erlaubt, soweit dies auf Grund der Darbietung erforderlich ist.
- Wir verzichten weitgehend auf elektrische Verstärkung oder bringen Batterieverstärker mit. Sollten die Künstler für ihre Darbietung Strom benötigen, so klären Künstler und Kunden dies bereits bei der Auftragsvergabe ab, der Künstler bringt ein Stromkabel für den Außenbereich (IP 44) mit, welches der Kunde unter Beachtung der Abstandregeln übergeben bekommt und in die Steckdose steckt.
- Die Bezahlung erfolgt nach dem Auftritt per Überweisung oder in bar.
- max. Länge der Programme 45 min; Ausnahme: Der Auftraggeber kann garantieren, dass keine Nachbarn gestört werden.
- Wir beenden unsere Auftritte bis spätestens 22:00 Uhr.
Sollten die aktuellen Ausgangsbeschränkungen / Regelungen zum Umgang mit der Pandemie verändert werden, werden wir uns an die neuen Regeln anpassen.