Verhaltens- und Spielregeln
für künstlerische Dienstleistungen im Landkreis Bayreuth
Stand: 08.03.2021
Behördliche Regeln:
- Es werden nur vorher gebuchte Auftritte durchgeführt, Spontanauftritte sind nicht möglich.
- Die Auftritte finden ausschließlich auf Privatgrundstücken im Freien, z.B. im Hof einer Einrichtung oder in privaten Gärten, statt.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Personen von außen Zugang oder Einblick zur Darbietung haben (keine Ansammlungen im öffentlichen Raum).
- Der Auftraggeber weist die Hauseigentümer/Wohnungsmieter/-eigentümer darauf hin, dass der Teilnehmerkreis der Zusammenkunft gemäß Kontaktbeschränkungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beschränken ist.
- Es findet keine Werbung außerhalb der jeweiligen Hausbereiche/Privatgrundstücke statt.
- Es findet nur eine angemessene Beschallung der jeweiligen Hausbereiche statt.
- Die Künstler/innen müssen bei ihren Darbietungen mindestens 1,50 m Abstand voneinander halten; beim Einsatz von Gesang und Blasinstrumenten muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.
- die jeweils gültigen Abstandsregelungen sind beim Auf- und Abbau und während der Konzerte zu beachten. Bei Nichtbeachtung – auch durch die Nachbarn – wird die Aufführung abgebrochen.
- Es wird weitgehend auf elektrische Verstärkung verzichtet oder Batterieverstärker mitgebracht, so dass Lärmgrenzwerte auf alle Fälle eingehalten werden und es zu keiner Lärmbelästigung für die Anwohner kommt.
- Wenn sich Nachbarn gestört fühlen (z. B. wegen Lautstärke, Uhrzeit, Art der Darbietung), wird die Aufführung abgebrochen.
- Die Auftritte enden spätestens um 22:00 Uhr.
Sollten die aktuellen Ausgangsbeschränkungen / Regelungen zum Umgang mit der Pandemie verändert werden, werden wir uns an die neuen Regeln anpassen.