Verhaltens- und Spielregeln
für künstlerische Dienstleistungen in Augsburg
Stand: Dezember 2021
Behördliche Regeln für Auftritte im Stadtgebiet Augsburg:
- Das Angebot der Künstler richtet sich an Auftraggeber (Privatpersonen, Hausgemeinschaften, soziale Einrichtungen, Firmen…) im Stadtgebiet Augsburg.
- Es werden nur vorher explizit gebuchte Auftritte durchgeführt. Spontanauftritte sind nicht möglich
- Die Auftritte finden ausschließlich auf Privatgrundstücken, z.B. im Hof einer Einrichtung oder in privaten Gärten statt.
- Das Publikum bleibt während des Auftritts auf Privatgrund. In den jeweiligen Wohnstätten / Grundstücken des Publikums dürfen sich dabei Personen befinden, die in Anzahl und Zusammensetzung den jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen entsprechen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Personen von außen Zugang oder Einblick zur Darbietung haben (keine Ansammlungen im öffentlichen Raum).
- Es findet keine Werbung außerhalb der jeweiligen Hausbereiche/Privatgrundstücke statt.
- Die Künstler/innen müssen bei ihren Darbietungen und beim Auf- und Abbau mindestens 1,50 m Abstand voneinander halten; beim Einsatz von Gesang und Blasinstrumenten muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung – auch durch die Nachbarn – wird die Aufführung abgebrochen.
- Die Künstler verzichten weitgehend auf elektrische Verstärkung oder bringen Batterieverstärker mit, so dass Lärmgrenzwerte auf jeden Fall eingehalten werden.
- Wenn sich Nachbarn gestört fühlen, werden die Künstler die Aufführung abbrechen.
- max. Länge der Programme 45 min; Ausnahme: Der Auftraggeber kann garantieren, dass keine Nachbarn gestört werden.
- Die Auftritte enden spätestens um 22:00 Uhr.
Darüber hinaus gelten natürlich alle aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen, die der jeweiligen Allgemeinverfügung und Infektionsschutzmaßnahmen zu entnehmen sind, siehe auch: www.augsburg.de/corona